Neue Handgepäck-Bestimmungen ab 06 November 2006

Neue Handgepäck-Bestimmungen ab 06 November 2006

Aus FlyerWiki

Wechseln zu: Navigation , Suche

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Neue Handgepäck-Bestimmungen

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge. Eine ähnliche Regelung gilt ebenso für Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA und Großbritannien. Alle aktuellen Information zu den Handgepäckbestimmungen für die USA finden Sie auch unter folgendem Link: http://www.tsa.gov

[Bearbeiten] Flüssigkeiten

Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Bild:handgepaeck.gif

[Bearbeiten] Medikamente

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.

[Bearbeiten] Duty Free

Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Für die Mitnahme von flüssigen Duty Free Artikeln im Handgepäck auf Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA gelten spezielle Bestimmungen. Erfragen Sie diese bitte vor Ort an der Verkaufsstelle.

[Bearbeiten] Größe und Anzahl der Handgepäckstücke

[Bearbeiten] Zahl der Handgepäckstücke

In der First und Business Class können Sie zwei Handgepäckstücke und deren Inhalt mit an Bord nehmen. Eines davon schieben Sie bitte unter Ihren Vordersitz. In der Economy Class ist ein Handgepäckstück zulässig. Bitte beachten Sie eventuelle länderspezifische Abweichungen.

[Bearbeiten] Größe und Schwere der Handgepäckstücke

Ein Handgepäckstück darf nicht größer als 55x40x20 cm und nicht schwerer als 8 kg sein. Hiervon ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke. Sie gelten bis zu einer Größe von 57x54x15 cm als Handgepäck.

Gepäckstücke, die diese Grenzen überschreiten, befördern wir im Frachtraum, da der Stauraum an Bord begrenzt ist. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitreisenden, sondern auch Ihrer Bequemlichkeit.

[Bearbeiten] Abweichende Regelungen

In einigen Ausnahmefällen werden wir auch unsere Gäste der First und Business Class bitten, ihr zweites Handgepäckstück aufzugeben:

  • Bei Flügen mit kleinem Fluggerät, hauptsächlich im Regionalverkehr (Lufthansa Regional Partner)
  • In Ländern mit restriktiven Regierungsvorschriften (z. B. Italien und USA)

Aufgrund des begrenzten Stauraums an Bord bieten wir Ihnen auf fast allen Flügen mit Lufthansa Regional die Möglichkeit an, Ihr Handgepäck direkt bis zum Einsteigen zu behalten und erst vor Betreten des Flugzeuges abzugeben. Auch beim Aussteigen können Sie Ihr Gepäck direkt wieder in Empfang nehmen. Hierfür stehen Gepäckwagen an der Flugzeugtreppe bereit.

Bei Flügen, die von einem unserer Kooperationspartner durchgeführt werden, gelten die Vorschriften des jeweiligen Partners.

[Bearbeiten] Was darf ins Handgepäck

[Bearbeiten] Technische Geräte im Handgepäck

Wenn Sie beispielsweise Walkmen, tragbare CD-Player, Laptops, Funktelefone, etc. im Handgepäck mitnehmen möchten, so gelten hierfür die Sicherheitsbestimmungen des entsprechenden Abflugortes.

An Bord kann die Benutzung einiger Geräte die elektronischen Funksysteme des Flugzeugs beeinflussen. Unsere Flugbegleiter teilen Ihnen gern mit, ob Sie Ihr Gerät während des Fluges ohne Einschränkungen benutzen können.

Mobiltelefone (Handys) müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab dem Verlassen der Parkposition bis zum endgültigen Erreichen der Parkposition am Ankunftsort abgeschaltet werden.

[Bearbeiten] Diese Gegenstände können Sie ZUSÄTZLICH mit in die Kabine nehmen

Zusätzlich zu Ihren Handgepäckstücken und technischen Geräten können Sie folgende weitere Gegenstände mit in die Kabine nehmen:

  • Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche) und deren Inhalt
  • Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke
  • Eine kleine Kamera oder ein Fernglas
  • Eine angemessene Menge Reiselektüre
  • Einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise
  • Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind

[Bearbeiten] Diese Gegenstände können Sie NICHT mit in die Kabine nehmen

Im Handgepäck nicht zulässig sind Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können:

  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können
  • Waffenimitate
  • Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Scheren, Taschenmesser)
  • Stumpfe Gegenstände (z. B. Baseballschläger)

[Bearbeiten] Sicherheitskontrolle

[Bearbeiten] Sicherheitskontrolle Ihres Handgepäcks

Ihr Handgepäck wird vor dem Einsteigen einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Werden dabei Röntgengeräte eingesetzt, haben diese keinen Einfluss auf Filmmaterial üblicher Empfindlichkeit (bis 1.000 ASA/31 DIN).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa für an der Sicherheitskontrolle beanstandete Gegenstände nicht haftet, wenn Sie diese zurücklassen müssen.

Bitte lehnen Sie es ab, aus Gefälligkeit für fremde Personen Gegenstände unbekannten Inhalts (Umschläge, Pakete etc.) mitzunehmen. Sollten Sie darauf hin angesprochen werden, so wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei, an den Zoll oder an unsere Mitarbeiter vor Ort.

[Bearbeiten] Hangepäck-Bestimmungen im Ausland

[Bearbeiten] Auf Großbritannien-Flügen

Folgende Bestimmungen zur Mitnahme von Handgepäck gelten nur auf Flügen von oder über Großbritannien. Für die Hinflüge gelten hingegen die normalen Gepäckbestimmungen von Lufthansa.

Bitte beachten Sie, dass bei Flügen von britischen Airports aus in allen Buchungsklassen nur ein Handgepäckstück in der üblichen Größe (55cmx40cmx20cm) mit an Bord genommen werden darf. Zusätzlich zu diesem Handgepäckstück dürfen auch Musikinstrumente als Handgepäck befördert werden.

Ihr Handgepäck darf auf diesen Flügen neben den genannten Beschränkungen folgende Gegenstände nicht enthalten:

  • Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Diese können nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen gekauft werden.

Im Handgepäck dürfen enthalten sein:

  • Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras und MP3-Spieler. Laptops und größere elektrische Geräte (z. B. Fön) müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt und geröntgt werden.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente in flüssiger Form, wenn diese während des Fluges benötigt werden (z. B. Medikamente für Diabetiker)
  • Babymilch und flüssige Babynahrung (dabei muss der begleitende Fluggast von jeder Flasche probieren)

[Bearbeiten] Flüge an ab Taiwan

Ab 1. März 2007 gelten neue Flugsicherheitsbestimmungen für Handgepäck auf internationalen Flügen, inklusive Charter- und Transitflüge, bei Abflug aus Taiwan

Folgende zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen werden eingeführt:

  1. Alle Flüssigkeiten, Gels oder Spraydosen müssen in Behältern bis zu maximal 100ml Inhalt mitgeführt werden.
  2. Diese Behälter müssen in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel gegeben werden, dessen Maximalgewicht 1 Liter nicht übersteigen darf. Diese Behälter müssen gut in einen solchen Plastikbeutel passen. Der Beutel muss vollständig geschlossen sein.
  3. Der Plastikbeutel muss für die Sichtprüfung an der Sicherheitskontrolle gezeigt werden. Pro Person ist nur ein Plastikbeutel erlaubt.
  4. Medikamente, Babymilch und –nahrung sowie spezielle Diätnahrung könnten im Handgepäck erlaubt sein, falls sie an Board dringend benötigt werden. Diese Artikel müssen jedoch aus dem Handgepäck gegeben und beim Sicherheitspersonal an der Sicherheitskontrolle deklariert werden.
  5. Passagiere dürfen Duty Free Artikel, die in den Duty Free Shops innerhalb der Sicherheitszone oder bei einem früheren Flug gekauft wurden, mit an Bord nehmen. Jedoch müssen auch diese Artikel in einem versiegelten Plastikbeutel, der manipulationssicher ist und gut einsichtbar ist, verpackt sein; und...
  6. um das Durchleuchten zu erleichtern und ein schlechtes Röntgenbild zu vermeiden, müssen die Plastikbeutel mit Flüssigkeiten, Gels oder Spraydosen gesondert vom anderen Handgepäck, von Mäntel, Jacken oder Laptops für ein separates Röntgen-Screening präsentiert werden.

Zu ihrem eigenen Vorteil wird allen Passagieren empfohlen drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

[Bearbeiten] In Japan

Nach dem schon in den Ländern der EU die Regelungen zum Handgepäck verschärft wurden, hat auch die Flugsicherung des Zivilen Luftfahrtamts in Japan neue Bestimmungen zu Flüssigkeiten, Gels und Sprühdosen, die im Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden, herausgegeben.

Diese gelten ab dem 01. März 2007 für internationale Abflüge in Japan und entsprechen im Großen und Ganzen den schon bekannten Bestimmungen in Europa und den USA.

Zutreffende Flüge:

  • Alle internationalen Flüge, die von einem Flughafen in Japan starten.

Bestimmungen:

  • Alle Flüssigkeiten, Gels und Sprühdosen müssen in einem Behälter, der nicht mehr als 100 ml fasst, transportiert werden.
  • Alle einzelnen Behälter müssen gemeinsam in einer durchsichtigen, widerverschließbaren Plastiktüte von max. 1 Liter Fassungsvermögen verstaut werden.
  • Pro Passagier kann nur ein Plastikbeutel im Handgepäck mitgeführt werden und muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Ausnahmen:

  • Für den Flug notwendige Medikamente oder Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, müssen aber bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt und gegebenenfalls nachgewiesen werden.

Sie können weiterhin Flüssigkeiten, Gels und Sprühdosen, wie Wasser, Spirituosen oder Kosmetika im Duty free hinter den Sicherheitskontrollen erwerben. Allerdings können in Japan erworbene Duty free-Waren bei Umsteigeverbindungen in Europa oder den USA nicht in Transitbereich oder an Bord des Anschlussflugs mitgenommen werden. Diese Gegenstände müssen bei den Sicherheitskontrollen an den Umsteigeflughäfen abgegeben werden.

Die Entscheidung, ob bestimmte Gegenstände mit an Bord genommen werden können oder nicht liegt bei dem Sicherheitspersonal des jeweiligen Flughafens, Fluggesellschaften haben darauf keinen Einfluss.

Diese Bestimmungen können durch die Länderbehörden ohne Hinweis kurzfristig geändert werden.

  • Selbstverständlich können sicher verpackte Flüssigkeiten, Gels und Sprühdosen weiterhin in ausreichenden Mengen im eingecheckten Gepäck mitgeführt werden.

[Bearbeiten] In Australien

Unter folgendem Link finden Sie die Aktuellen Handbepäck Bestimmungen für Australien die Ab dem 31.03.2007 in Kraft treten

Handgepäck-Bestimmungen Australien

[Bearbeiten] Achtung !

Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte auf diesen Seiten noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

[Bearbeiten] Weitere Informationen

[Bearbeiten] Quellen